Sachverständigen-Verfahren

25.11.2018 10:22
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#1 Sachverständigen-Verfahren
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Sachverständigen-Verfahren
Das Sachverständigenverfahren in der Regulierung von Sachschäden (Brand-, Sturm- und Wasserschäden)
Problem / Sachverhalt
Bei umfangreichen bzw. nicht eindeutigen Sachschäden beauftragen Versicherer wie Versicherungsnehmer Sachverständige zur Ermittlung der Schadensursache und der Schadenshöhe. Der Sachverständige - für die Versicherung im so genannten Berater- oder Beiratsverfahren alleine tätig - soll die Interessen der Versicherungen und der Versicherten gleichfalls vertreten, um zu einer einvernehmlichen Schadenregulierung zu gelangen. Häufig ist der Versicherungsnehmer mit den vorgelegten Schadenssummen nicht einverstanden. Dies ist auch nachvollziehbar, beauftragt doch mancher Versicherer Sachverständige, die ausschließlich für Versicherer arbeiten, teilweise zu von der Versicherung vorgegebenen Pauschal-Honoraren mit denen eine gewissenhafte Gutachtenerstattung einschließlich der notwendigen Fort- und Weiterbildung nicht möglich ist.
Wenn eine Einigung in diesem Beraterverfahren nicht möglich ist, raten Anwälte häufig zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. In den meisten Fällen ist es für den Versicherungsnehmer allerdings günstiger, das so genannte Sachverständigenverfahren zu verlangen. Es ist keine Seltenheit, dass sich zuerst angebotene Regulierungssummen im Sachverständigenverfahren um 50-100 % erhöhen.

mehr: ... https://www.steinbeis-wrs.de/2018/04/15/...digenverfahren/


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