Vermitteltes Sachverständigenverfahren (vSVV Steinbeis)
#1 Vermitteltes Sachverständigenverfahren (vSVV Steinbeis)
Oft geht's gut, oft geht's nicht gut.
Vorschlag für ein modifiziertes Sachverständigen-Verfahren nach über 40-jähriger Erfahrung mit dem gut gemeinten Instrument zur Streitbeilegung von versicherten Sachschäden: Das bestimmungsgemäße Sachverständigenverfahren wird durch Implementierung einer zwischengeschalteten Mediationsphase zum vermittelten Sachverständigenverfahren. Die Vorteile für beide Parteien, Versicherer wie Versicherungsnehmer: Die Konflikte werden selbst gelöst, eine gute Basis für zukünftige und nachhaltige Geschäftsbeziehungen.
Bestimmungsgemäßes Sachverständigenverfahren
Das bestimmungsgemäße Sachverständigenverfahren kurz und knapp: beide Parteien benennen je einen eigenen Parteisachverständigen, die beiden benennen zu Beginn des Verfahrens einen Obmann als Schiedsgutachter. Die Parteien sind bei dem Verfahren nicht mehr beteiligt. Der Obmann hat mitunter Probleme, zwei polarisierend und unterschiedlich aufgebaute Gutachten synoptisch zu vergleichen und zu bewerten. Die Parteisachverständigen haben in der Schiedsgutachterphase selten Interesse offene Punkte in einem Dreiergespräch zu klären. Der Schiedsgutachter muss die Punkte, in denen Einigkeit besteht, definieren um dann die Streitpunkte benennen und bewerten zu können, ohne, dass er ein unabhängiges, drittes Gutachten erstellt: sein Ergebnis soll sich ja innerhalb des durch die beiden Sachverständigen gesteckten Rahmens bewegen. Oft sind die vorgelegten Gutachten nicht nachvollziehbar oder unvollständig, eine Erörterung darüber wäre sinnvoll. Wenn die beiden Parteigutachten nicht nah beieinander liegen, das Obmanngutachten dann für eine Partei von der "wirklichen Sachlage" abweicht, wird der ganze Vorgang doch bei Gericht anhängig, das vorgeschaltete Sachverständigenverfahren hat dann die Probleme nicht gelöst, dabei Ressourcen gekostet.
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