Obleutewahl

25.11.2018 11:01 (zuletzt bearbeitet: 16.12.2018 12:33)
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#1 Obleutewahl
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Obmannwahl im Sachverständigenverfahren: häufig eine Qual der Wahl.



Das Angebot Obleutewahl des Steinbeis-Transferzentrums Risiken-Schäden-Werte soll im bestimmungsgemäßen Sachverständigenverfahren bei Sachschäden (Brand-, Sturm-, Wasser- und Elementarschäden, aber auch bei anderen Sachschäden, wie Maschinenschäden etc.) den beiden jeweils die Versicherung bzw. die Versicherungsnehmer vertretenden Sachverständigen helfen, sich auf einen gemeinsamen Obmann zu einigen.

In der Mehrzahl der Sachverständigenverfahren können sich die beiden Parteien auf einen Kollegen, der als Obmann fungieren soll, schnell einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, bestimmt das zuständige Amtsgericht den Obmann (oder natürlich die Obfrau). Dies ist meist nicht von den Parteien gewollt, die Amtsgerichte sind auch nicht wirklich für diese Auswahl vorbereitet, kommt es doch auch nicht so häufig vor, dass über einen Obmann im Sachverständigenverfahren entschieden werden muss.

mehr: ... https://www.steinbeis-wrs.de/obleutewahl/

Obleutefinder: https://www.steinbeis-wrs.de/service/obleutefinder/


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