Schäden an Immobilien immer nur Wertminderungen?

30.05.2019 09:07
avatar  STISM
#1 Schäden an Immobilien immer nur Wertminderungen?
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Ein neues Urteil vom Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 10.04.2019 - 1 U 101/17 - :Bei Beschädigung eines Grund­stücks­bestand­teils besteht kein Anspruch auf Ersatz der Wieder­herstellungs­kostenSchadens­ersatz­anspruch richtet sich nach Ersatz der Wertminderung des GrundstücksWird ein Grund­stücks­bestand­teil vom Mieter beschädigt, so besteht kein Anspruch auf Ersatz der Wieder­herstellungs­kosten. Vielmehr ist der Schadens­ersatz­anspruch des Vermieters auf Ersatz der Wertminderung des Grundstücks gerichtet. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken
entschieden.

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Hier stellt sich die Frage, wie in den Fällen umgegangen wird, bei denen durch Wegnahme an oder der Immobilie eine Werterhöhung des Grundstückes entsteht.

Beispiel: ein alter Bauernhof (Nutzung als Wochenendhaus) steht so ungünstig auf einem großen Grundstück, dass das Grundstück sich nicht sinnvoll weiter teilen lässt. Um das alte Gebäude ist eine Einfamilienhaussiedlung entstanden.

Nun brennt das alte Gebäude ab, das Grundstück kann nun ganz anders verwertet werden und steigt im Preis.

Das Beipiel ist konkret und vor 6 Jahren als Gutachten bearbeitet worden.


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04.06.2019 09:24
avatar  Endemann ( gelöscht )
#2 RE: Schäden an Immobilien immer nur Wertminderungen?
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Endemann ( gelöscht )

Leider habe ich keinen Zugriff auf das Urteil und die Entscheidungsgründe. Mich würde die Begründung des Senats interessieren ...
Ich tippe auf einen Zusammenhang zur BGH-Entscheidung vom 22.02.2018 – VII ZR 46/17.


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