Und wir fliegen dahin - nichts als Unsinn im Sinn!

Bezeichnet ein Sachverständiger die Frage eines Prozessbevollmächtigten als "Unsinn", stellt dies einen Grund zur Ablehnung des Sachverständigen als befangen dar. Denn das Wort "Unsinn" stellt eine unsachliche und herabsetzende Äußerung dar. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
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20.05.2019 07:16 (zuletzt bearbeitet: 20.05.2019 07:17)
#2 RE: Und wir fliegen dahin - nichts als Unsinn im Sinn!

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