Asbestbelastung in einer Mietsache
12.11.2018 13:50
#1 Asbestbelastung in einer Mietsache
Vermieter muss Wohnungsmieter seit Verbot von Asbest im Jahr 1993 über Asbestbelastung der Mietsache hinweisen
Fehlender Hinweis kann Schadensersatzanspruch begründen
Zwar ist eine Wohnung aufgrund einer Asbestbelastung nicht als von Anfang an mangelhaft zu bewerten, wenn asbesthaltige Baustoffe zu Mietbeginn noch zulässig und üblich waren. Jedoch muss der Vermieter seit Verbot von Asbest im Jahr 1993 den Mieter auf die Asbestbelastung hinweisen. Andernfalls kann ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
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