I can’t get no satisfiction

15.02.2019 14:09 (zuletzt bearbeitet: 16.02.2019 08:20)
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#1 I can’t get no satisfiction
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"Weist ein Bauwerk nach handwerklicher Leistung einen Mangel auf, der nicht beseitigt wird, entsteht dem Bauherrn ein Schaden. Dieser wurde bisher üblicherweise durch die Kosten bestimmt, die zur Beseitigung des Mangels aufzuwenden wären, aber nicht entstehen, da der Mangel im Bauwerk bestehen bleibt.

Dies gilt nicht mehr" so Heiner Endemann, Rechtsanwalt in Köln

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15.02.2019 14:24 (zuletzt bearbeitet: 15.02.2019 20:33)
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#2 RE: I can’t get no satisfiction
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Hier ist ein Umdenken erforderlich, was offensichtlich auch der BGH noch nicht wirklich abgeschlossen hat.

Bei einem fast wirklichen Beispiel sähe das so aus:

Ein Malerbetrieb hat den Auftrag, alte Farbe an einem alten bayerischen Bauernhof (Wohngebäude, Stallungen, Scheune) zu entfernen, was mit einem Brenner ausgeführt wird. Dass in den Rolladenkästen Hobelspäne als Wärmedämmung eingebracht war, konnte der Handwerker nicht erkennen. Ergebnis: Totalschaden, da es sich, bis auf wenige Grundmauern, um ein Holzgebäude handelte, wurde das Grundstück nach dem Brand fast besenrein übergeben.
Das Gebäude war nicht versichert.

Bislang sind wir davon ausgegangen, dass der Schadenverursacher für den Zeitwert des Schadens haftet. Der Zeitwert liegt bei 50%, damit kann der Anspruchsteller den Hof nicht wieder aufbauen.

Der Hof liegt am Rande einer Neubausiedlung, das Grundstück ist für die Bebauung geeignet. Mit dem Bauernhof, der sperrig auf dem Grundstück stand, war eine weitere Bebauung aber nicht möglich. Nun ist es Grundstück frei, man kann 5 Baugrundstücke teilen.

Für den Anspruchsteller ist das eine enorme Steigerung des Wertes seines Grundstückes.

Jetzt stellt sich die Frage: hat der Kokler Glück gehabt?


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15.02.2019 14:38 (zuletzt bearbeitet: 15.02.2019 20:31)
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#3 RE: I can’t get no satisfiction
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Interessant wäre noch eine weitere Variante: das Gebäude ist sachversichert, die Versicherung zahlt den Zeitwert, der Anspruchsteller baut nicht neu auf (dann würde er meinetwegen die Neuwertspitze noch ausbezahlt bekommen). Nun will die Versicherung den Schädiger in Regress nehmen, der wird aber sagen: wo ist der Vermögensschaden?


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