Undichte Fugen
#1 Undichte Fugen
Kein versicherter Leitungswasserschaden bei Austritt von Wasser aufgrund fehlender oder undichter Silikonfugen
Silikonfugen stellen keine Zu- oder Ableitungsrohre oder sonstige Einrichtungen der Wasserversorgung dar
Silikonfugen stellen weder Zu- oder Ableitungsrohre noch sonstige Einrichtungen der Wasserversorgung gemäß den Versicherungsbedingungen VGB 1986 dar. Daher liegt kein von der Wohngebäudeversicherung versicherter Leitungswasserschaden vor, wenn Wasser aufgrund fehlender oder undichter Silikonfugen austritt. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
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#2 RE: Undichte Fugen
Dazu im Widerspruch?: Wasser im freien Raum
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Schleswig versteht der durchschnittliche Versicherungsnehmer neben den Zu- und Ableitungsrohren selbst auch die Gesamtheit einer Dusche mit Kabine oder einer Badewanne mit gefliesten Wänden als eine mit den Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundene Einrichtung im Sinne von Ziffer 6.1.2 WGB F 01/08. Demgegenüber erscheine es im Hinblick auf den Schutzzweck der Wohngebäudeversicherung und der Beschreibung des Leitungswassersystems in Nr. 6 als künstlich, als Leitungswasser nur dasjenige Wasser begreifen zu wollen, das in Rohren, Rinnen oder Abläufen in irgendeiner Weise geführt werde und dazwischen einen unversicherten Bereich anzunehmen, in dem Wasser bestimmungsgemäß im freien Raum zirkuliere.
Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 11.06.2015 - 16 U 15/15 -
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.jur...d.psml&max=true
Defekte Silikonfugen führen häufig zu den unterschiedlichsten Feuchteschäden. Das eintretende Wasser sammelt sich im Fußbodenaufbau und zerstört ihn mit der Zeit. Die Schäden bleiben oft sehr lange unbemerkt, was zu hohen Aufwendungen bei der Beseitigung führen kann.
Silikonfugen stellen weder Zu- oder Ableitungsrohre noch sonstige Einrichtungen der Wasserversorgung gemäß den Versicherungsbedingungen VGB 1986 dar. Daher liegt kein von der Wohngebäudeversicherung versicherter Leitungswasserschäden vor, wenn Wasser aufgrund fehlender oder undichter Silikonfugen austritt. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden, Urteil vom 04.07.2016 -9 O 205/15-.
Bei den Versicherern wird es nach wie vor als versicherter Leitungswasserschaden (Folgeschaden) gesehen und auch so reguliert.
In der Sanierungsbranche ist dieser Umstand, ein Millionengeschäft. In der Branche sprießen mittlerweile die Unternehmen wie Pilze
aus dem Boden. Die Zeit ist absehbar, dass die großen Versicherungskonzerne sich dem Thema annehmen und eine Kehrtwende
in Sachen Versicherungsschutz einleiten.
#6 RE: Undichte Fugen
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