Undichte Fugen

12.11.2018 13:28
#1 Undichte Fugen
avatar
MfG - NR

Kein versicherter Leitungs­wasser­schaden bei Austritt von Wasser aufgrund fehlender oder undichter Silikonfugen
Silikonfugen stellen keine Zu- oder Ableitungsrohre oder sonstige Einrichtungen der Wasserversorgung dar

Silikonfugen stellen weder Zu- oder Ableitungsrohre noch sonstige Einrichtungen der Wasserversorgung gemäß den Ver­sicherungs­bedingungen VGB 1986 dar. Daher liegt kein von der Wohn­gebäude­versicherung versicherter Leitungs­wasser­schaden vor, wenn Wasser aufgrund fehlender oder undichter Silikonfugen austritt. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.

mehr>


 Antworten

 Beitrag melden
12.11.2018 13:29
#2 RE: Undichte Fugen
avatar
MfG - NR

Eine neue Sichtweise die es in sich hat


 Antworten

 Beitrag melden
25.11.2018 10:59
avatar  STISM
#3 RE: Undichte Fugen
avatar

Dazu im Widerspruch?: Wasser im freien Raum

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Schleswig versteht der durchschnittliche Versicherungsnehmer neben den Zu- und Ableitungsrohren selbst auch die Gesamtheit einer Dusche mit Kabine oder einer Badewanne mit gefliesten Wänden als eine mit den Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundene Einrichtung im Sinne von Ziffer 6.1.2 WGB F 01/08. Demgegenüber erscheine es im Hinblick auf den Schutzzweck der Wohngebäudeversicherung und der Beschreibung des Leitungswassersystems in Nr. 6 als künstlich, als Leitungswasser nur dasjenige Wasser begreifen zu wollen, das in Rohren, Rinnen oder Abläufen in irgendeiner Weise geführt werde und dazwischen einen unversicherten Bereich anzunehmen, in dem Wasser bestimmungsgemäß im freien Raum zirkuliere.
Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 11.06.2015 - 16 U 15/15 -

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.jur...d.psml&max=true


 Antworten

 Beitrag melden
30.01.2019 18:49
avatar  Wachowiak ( gelöscht )
#4 RE: Undichte Fugen
avatar
Wachowiak ( gelöscht )

Defekte Silikonfugen führen häufig zu den unterschiedlichsten Feuchteschäden. Das eintretende Wasser sammelt sich im Fußbodenaufbau und zerstört ihn mit der Zeit. Die Schäden bleiben oft sehr lange unbemerkt, was zu hohen Aufwendungen bei der Beseitigung führen kann.

Silikonfugen stellen weder Zu- oder Ableitungsrohre noch sonstige Einrichtungen der Wasserversorgung gemäß den Ver­sicherungs­bedingungen VGB 1986 dar. Daher liegt kein von der Wohn­gebäude­versicherung versicherter Leitungs­wasser­schäden vor, wenn Wasser aufgrund fehlender oder undichter Silikonfugen austritt. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden, Urteil vom 04.07.2016 -9 O 205/15-.


 Antworten

 Beitrag melden
12.10.2019 15:18
avatar  skyman ( gelöscht )
#5 RE: Undichte Fugen
avatar
skyman ( gelöscht )

Bei den Versicherern wird es nach wie vor als versicherter Leitungswasserschaden (Folgeschaden) gesehen und auch so reguliert.
In der Sanierungsbranche ist dieser Umstand, ein Millionengeschäft. In der Branche sprießen mittlerweile die Unternehmen wie Pilze
aus dem Boden. Die Zeit ist absehbar, dass die großen Versicherungskonzerne sich dem Thema annehmen und eine Kehrtwende
in Sachen Versicherungsschutz einleiten.


 Antworten

 Beitrag melden
07.12.2022 16:32
#6 RE: Undichte Fugen
avatar

Urteil BGH: IV ZR 236/20
Die Frage ist geklärt.


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!