Umgang mit kalten Brandstellen

25.11.2018 10:30
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#1 Umgang mit kalten Brandstellen
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Umgang mit kalten Brandstellen
In Anlehnung an VdS 2217
Informationsblatt an brandgeschädigte Haushalte

Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,
ein Brand in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben sind Brandrückstände, wie angebrannte oder verkokte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und evtl. Bauschutt, die rußverschmutzt sind.
Mit dieser Empfehlung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben. Es werden Maßnahmen für die Brandschadensanierung aufgezeigt und auf die Grundzüge einer sachgerechten Aufräumung und Entschuttung der Schadenstelle hingewiesen.
Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihres Wohngebäude- bzw. Hausratversicherers und melden Sie diesem unmittelbar den eingetretenen Schaden.
Bitte denken Sie daran, alle weiteren Maßnahmen mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter und dem Versicherer abzustimmen, um mögliche Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden.

mehr: ... https://www.steinbeis-wrs.de/2018/04/19/...n-brandstellen/


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27.11.2018 11:01
avatar  Danila88 ( gelöscht )
#2 RE: Umgang mit kalten Brandstellen
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Danila88 ( gelöscht )

Danke für diesen interessanten Artikel. Tolles Forum hier.


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