Quotenvorrecht

25.11.2018 10:14 (zuletzt bearbeitet: 13.12.2018 20:46)
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#1 Quotenvorrecht
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Das Qotenvorrecht kann in bestimmten Fällen für den Versicherungsnehmer bei der Schadenabwicklung von Vorteil sein.

Die Bewertung der Möglichkeiten des Quotenvorrechts ist keine Bausachverständigentätigkeit, vielmehr ist hier eine juristische Beratung erforderlich. Trotz eines BGH-Urteils sind Versicherungsjuristen bei der Auslegung des Vorrechtes unterschiedlicher Auffassung. Diese juristischen Betrachtungsschwerpunkte sind in der unten zitierten Literatur dargestellt. Es handelt sich dabei um

die sogenannte Differenztheorie (auf die bezieht sich das BGH-Urteil 1967)
die sogenannte absolute Theorie und
die sogenannte relative Theorie.

Das Qutenvorrecht setzt voraus, dass sich die Haftpflichtansprüche und die Ansprüche aus dem Sachversicherungsvertrag "kongruente Schäden" sind (congruere = übereinstimmen, entsprechen).

mehr: ... https://www.steinbeis-wrs.de/2018/04/14/quotenvorrecht/


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