Rechnungsprüfungen

25.11.2018 10:08
avatar  STISM
#1 Rechnungsprüfungen
avatar

Nach derzeitigem Kenntnisstand der Urteile wäre es falsch, Rechnungen als Gutachter in der Schadenabwicklung mit "fachlich" zu unterschreiben, wenn keine Bauleitung erbracht wird, da eventuell ein Haftungsrisiko droht.

mehr: https://www.steinbeis-wrs.de/2018/04/20/...pr%C3%BCfungen/


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!