Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

16.11.2018 19:34 (zuletzt bearbeitet: 16.11.2018 19:38)
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#1 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
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Die Fortbildungsangebote im Herbst haben es an den Tag gebracht: die Verbrauchervorschriften machen auch vor der Sachverständigentätigkeit kein halt. Ein Sachverständiger, der vom Verbraucher (Privatperson) zu einem Schaden gerufen wird, mit der Arbeit sofort beginnt und schnell liefert, hat u.U. keinen Anspruch auf sein Honorar, wenn der Auftraggeber nachweisen kann, dass er nicht auf das 14-tägige Kündigungsrecht hingewiesen wurde.
Vorschlag der Juristen: Vertrag erstellen mit einer Leistungsbeschreibung und mit einer seperaten Verzichtserklärung des Auftraggebers, dass er auf die Problematik hingewiesen wurde und sofortigen Arbeitsbeginn beauftragt.
Diese Vorschrift gibt es seit 2014 im BGB, setzt sich nun langsam in Geschäftsbeziehungen außerhalb der Internetshops durch.

Das gilt nicht, wenn Unternehmen Auftraggeber sind.


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16.11.2018 19:43
avatar  STISM
#2 RE: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
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Im Auge behalten müssen die Sachverständigen den § 650 i, da geht es neu um den Verbraucherbauvertrag. Die Juristen sind sich noch nicht einig, ob dies auch für Architekten gilt und von dort ist es nicht weit zu den Sachverständigen. Umgekehrt ist ein Klärung auch für den Verbraucher wichtig, er muss wissen, wo er
Vorteile im Geschäftsverkehr haben wird.


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